(2) Der Hexer von St. Leonhard
Ort: Bad St. Leonhard
Zeit: 1725
Es dürfte die wahrscheinlich letzte Hinrichtungen wegen Hexerei in Kärnten gewesen sein (lt. Bundesministerium für Inneres, Justizgeschichte). 1725 wurde der Bettler Paul Schäffer auf Anordnung des Landgerichtes St. Leonhard (heute Bad St. Leonhard) festgenommen. Man beschuldigte ihn der „Wolfsbannerei“ und unterzog ihn einem peinlichen Verhör.
Damals glaubte man noch an die Existenz sogenannter „Wolfsbanner“ – also Männer oder Frauen, die mithilfe des Teufels Macht über Wölfe erlangt hatten und die Tiere einsetzten, um schreckliche Taten zu verüben. Tatsächlich gestand Paul Schäffer, vom Teufel einen Bannwolf erhalten zu haben. Diesem habe er befohlen, zehn Rinder zu reißen. Schäffer wurde zum Tod verurteilt und 1726 hingerichtet.
Vor Schäffers Hinrichtung 1726 gab es im gesamten Herzogtum Kärnten mindestens 140 Hexenprozesse. Im Zuge dieser Prozesse wurden rund 250 Frauen und Männer angeklagt und beschuldigt. Mindestens 110 Verurteilte wurden hingerichtet (Zahlen lt. Bundesministerium für Inneres, Justizgeschichte).
Die Abbildung oben zeigt den sogenannten „Reckturm“ in Bad St. Leonhard. Dieser noch heute erhaltene Teil der alten Stadtmauer diente als Wach- und Aussichtsturm, soll zu manchen Zeiten aber auch als Gefängnis genutzt worden sein.
Werner Thelian
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