Es ist wieder Schwammerlsaison

In vielen Teilen Kärntens und der benachbarten Steiermark ist jetzt wieder „Schwammerlsaison“. Auch bei uns im Kärntner Lavanttal erfreuen sich die Köstlichkeiten aus dem Wald sowohl bei Urlaubern als auch Einheimischen großer Beliebtheit. Vor allem Eierschwammerl, Steinpilze, Herrenpilze und Parasolpilz ermöglichen wohlschmeckende Gerichte, die es nicht überall und schon gar nicht das ganze Jahr über gibt. Auch in vielen Gasthäusern der Region steht derzeit das Kärntner „Schwammerlgulasch mit Knödel“ wieder auf dem Speiseplan.

Übermäßiges Sammeln ist ein No-Go und verboten

Schwammerl und Pilze dürfen in unseren Wäldern gesammelt werden – wenn man dabei die Grundregeln beachtet. Vor allem übermäßiges und unbedachtes Pilze- und Schwammerlernten ist ein absolutes No-Go und per Verordnung untersagt. Es drohen empfindliche Strafen. Kärntner Pilzverordnung.

Pilzschutz per Kärntner Landesverordnung

In Kärnten besteht per Landesverordnung grundsätzlich ein allgemeiner Pilzschutz. Viele wild wachsende Pilzarten sind im gesamten Landesgebiet ganzjährig zur Gänze geschützt. Jene wild wachsenden Pilze, die nicht ganzjährig vollkommen geschützt sind, dürfen nur zum Eigengebrauch und in einer Gesamtmenge von höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag gesammelt und befördert werden. Außerdem ist die Sammeltätigkeit nur von 7 bis 18 Uhr erlaubt. Es dürfen nur die oberirdischen Teile der Pilze und Schwammerl, nicht aber die unterirdischen Teile (Myzel) gesammelt werden.

Das Sammeln von Eierschwammerl und Steinpilzen ist nur vom 15. Juni bis 30. September und nur in der Zeit von 7 bis 18 Uhr erlaubt. Die Sammelmenge darf höchstens zwei Kilogramm pro Person und Tag betragen. Die Einhaltung der Verordnung wird kontrolliert. Übertretungen werden nach dem Kärntner Naturschutzgesetz bestraft.

Die gesamte Kärntner Pilzverordnung mit allen Details und allen vollkommen geschützten Pilzen ist hier abrufbar.

Werner Thelian

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